Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche im Tattoo- und Piercingstudio House of Art Plettenberg erbrachten Leistungen, insbesondere für Tätowierungen und Piercings, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
§ 2 Grundsätzliche Vertragszuordnung
(1) Piercingleistungen werden im Regelfall durch angestellte Piercerinnen/Piercer des Studios erbracht. In diesen Fällen kommt der Vertrag über die Piercingleistung zwischen dem Studio und der Kundin/dem Kunden zustande. In diesen Fällen haftet das Studio im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Tätowierleistungen werden im Regelfall durch selbstständig tätige Tätowiererinnen/Tätowierer (Freelancer) erbracht. In diesen Fällen kommt der Vertrag über die Tätowierleistung ausschließlich zwischen der Kundin/dem Kunden und der ausführenden Tätowiererin bzw. dem ausführenden Tätowierer zustande.
(3) In Fällen gemäß Absatz 2 beschränkt sich die Rolle des Studios auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Infrastruktur sowie organisatorischen Leistungen. Eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber selbstständig tätigen Tätowierern besteht nicht. Das Studio haftet in diesen Fällen nicht für Beratung, Planung, Durchführung oder Nachsorge der Tätowierleistung, soweit nicht eigenes schuldhaftes Verhalten des Studios vorliegt.
(4) Diese Klarstellung gilt unabhängig davon, ob Terminvereinbarungen, Anzahlungen oder organisatorische Absprachen über das Studio erfolgen.
(5) Soweit Zahlungen im Zusammenhang mit Tätowierleistungen über das Studio abgewickelt werden, erfolgt dies ausschließlich als Zahlstelle im Namen und auf Rechnung des jeweils selbstständig tätigen Tätowierers. Hierdurch wird das Studio nicht Vertragspartner der Tätowierleistung.
§ 3 Altersbeschränkungen
(1) Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert.
(2)
Einfache Piercings werden bei Jugendlichen ausschließlich zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahres vorgenommen und nur, wenn
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bei Vertragsschluss und Durchführung mindestens eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist und
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sämtliche Sorgeberechtigten schriftlich ihre Zustimmung erklärt haben.
(3) Der Nachweis des Alters sowie der Elternschaft bzw. Sorgeberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente zu führen.
§ 4 Termine, Anzahlungen und Rücktritt
(1) Mit Vertragsschluss über eine Tätowierung ist eine Anzahlung zu leisten. Diese dient der Fixierung des Termins sowie der Abgeltung des Aufwands der Terminvorbereitung.
(2) Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Erfolgt die Bezahlung in mehreren Terminen, wird sie mit dem Honorar des letzten Termins verrechnet.
(3) Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur, wenn:
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die Terminabsage spätestens zwei (2) Arbeitstage vor dem ersten vereinbarten Termin erfolgt,
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die Absage auf Umständen beruht, die die Kundin/der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
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der Termin aus Gründen abgesagt wird, die der Tätowierer zu vertreten hat.
(4) Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf erstellt wurde.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich Motiv oder Platzierung gelten als Kündigung des Ursprungsauftrags und stehen einer Terminabsage gleich.
(6) Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie in Textform bestätigt wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung an den jeweiligen Dienstleister ist unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(2) Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar oder per EC-/Debitkarte.
(3) Eine Zahlung auf Rechnung oder mit Zahlungsaufschub erfolgt grundsätzlich nicht.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Voraussetzungen für die Durchführung
(1) Die Durchführung eines Termins steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Kundin/der Kunde nicht in einem Zustand befindet, der der sicheren Durchführung entgegensteht.
(2) Ausschlussgründe sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:
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Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation
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Einnahme gerinnungshemmender oder leistungshemmender Medikamente
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unabgesprochene Verwendung von Oberflächenanästhetika
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relevante Erkrankungen, Allergien oder Infektionen
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unzumutbarer hygienischer Zustand
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fehlende Einwilligungs- oder Einsichtsfähigkeit
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erhebliche Angst, Unsicherheit oder psychische Belastung
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Schwangerschaft oder Stillzeit
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anatomische Undurchführbarkeit (insbesondere bei Piercings)
(3) Gleiches gilt bei Verhaltensweisen, die eine sichere Durchführung als unsicher erscheinen lassen.
(4) Liegt ein in Absatz 2 oder 3 genannter Umstand vor und wird die Durchführung hierdurch unmöglich oder unzumutbar, gilt dies als vom Kunden zu vertretende Terminabsage, sofern der Umstand aus dessen Verantwortungsbereich stammt. Bereits geleistete Anzahlungen können in diesem Fall einbehalten werden.
§ 7 Einwilligungs- und Aufklärungsformulare
(1) Vor jeder Piercing- oder Tätowierleistung ist eine schriftliche Einwilligungs- und Aufklärungserklärung abzugeben.
(2) Diese enthält insbesondere:
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Angaben zur Art der Dienstleistung,
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eine Aufklärung über Risiken und mögliche Komplikationen,
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gesundheitliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe,
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Hinweise zur Nachsorge sowie
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die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung.
(3) Die unterzeichneten Einwilligungs- und Aufklärungsformulare sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
(4) Die AGB und die Einwilligungs- und Aufklärungsformulare bilden eine rechtliche Einheit.
§ 8 Gesundheitsangaben und Mitwirkungspflichten
(1) Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, alle gesundheitsrelevanten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und ungefragt zu machen.
(2) Unvollständige, falsche oder verschwiegene Angaben können:
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zur Ablehnung oder zum Abbruch der Leistung führen und
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Haftungsansprüche ausschließen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Verantwortung für die Einhaltung der Pflege- und Nachsorgehinweise liegt bei der Kundin/dem Kunden.
§ 9 Besondere Hinweise zu Tätowierungen
(1) Bei Cover-Up-Tätowierungen wird keine Gewähr für eine vollständige Abdeckung übernommen.
(2) Wechselwirkungen zwischen bestehender und neuer Tätowierfarbe können zu ästhetisch unerwünschten Ergebnissen, Hautreaktionen oder Narbenbildung führen. Eine Haftung besteht insoweit nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Werkcharakter von Tätowierungen
(1) Tätowierungen stellen individuell auf der Haut ausgeführte künstlerische Arbeiten dar und sind keine industriell reproduzierbaren Werke.
(2) Abweichungen vom Entwurf oder von Vorlagen, die sich aus anatomischen Gegebenheiten, Hautstruktur, Pigmentaufnahme oder Heilungsverlauf ergeben, stellen keinen Mangel dar.
(3) Dies gilt nicht bei handwerklich fehlerhafter Ausführung.
§ 11 Vorbehandlungen der Haut
Laserbehandlungen oder vernarbte Haut können Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung beeinträchtigen. Für daraus resultierende optische Abweichungen, Farbverläufe oder Wundheilungsstörungen besteht eine Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Schriftzüge und Inhalte
Für die orthografische Richtigkeit von Schriftzügen, Datumsangaben oder fremdsprachigen Texten besteht eine Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die Schreibweise vor Beginn der Tätowierung zu prüfen.
§ 13 Allgemeine Haftung
(1) Soweit in diesen AGB eine Haftungsbegrenzung oder ein Haftungsausschluss geregelt ist, gilt dies nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Ebenso unberührt bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle leichter Fahrlässigkeit beschränkt und nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. gegeben.
§ 14 Spezielle Haftungstatbestände
(1) Soweit Schäden auf unsachgemäße Nachsorge durch den Kunden zurückzuführen sind, ist eine Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Bei Auffälligkeiten ist unverzüglich Kontakt mit dem Tätowierer aufzunehmen oder ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
(2) Für nicht beherrschbare Reaktionen (z. B. Blowouts, Pigmentmigrationen, allergische Reaktionen oder Bewegungen während der Behandlung) wird - soweit gesetzlich
zulässig - keine Haftung übernommen.
§ 15 Nachstechen
(1) Ein kostenfreies Nachstechen erfolgt ausschließlich bei nachweislich nicht vom Kunden zu vertretendem Farbverlust und nur bei persönlicher Vorstellung innerhalb von 12 Wochen nach Fertigstellung.
(2) Kein Anspruch auf kostenfreies Nachstechen besteht insbesondere bei:
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unsachgemäßer oder unterlassener Nachsorge,
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natürlichem Farbabbau,
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individueller Hautreaktion,
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nachträglicher UV-Exposition oder mechanischer Belastung
(3) Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.
§ 16 Foto- und Werbenutzung
(1) Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.
(2) Diese Einwilligung wird nicht pauschal durch diese AGB erteilt, sondern gesondert im jeweiligen Einwilligungsformular abgefragt.
(3) Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
§ 17 Hygiene und Waren
Aus hygienischen Gründen wird erworbener Piercingschmuck – außer in Gewährleistungsfällen – nicht umgetauscht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.